Flößergolf Lechbruck
Impressum Datenschutz Zur Website

Transparenz nach dem EU AI Act

KI in unseren Medien

Wir kennzeichnen den Einsatz künstlicher Intelligenz bewusst sichtbar. Entscheidend sind für uns Ehrlichkeit, ein realistisches Bild des Angebots und die klare Unterscheidung zwischen Dokumentation und Illustration.

Stand: 25. Juli 2026
Auf dieser Seite Umfang der KI-Nutzung Kennzeichnung Darstellung und Wirklichkeit Menschliche Prüfung Rechte Dritter Hinweise melden

1. Umfang der KI-Nutzung

Auf dieser Website können Fotos, Bildkompositionen, 3D-Ansichten, Hintergründe, Videos, einzelne Videosequenzen sowie gestalterische Details vollständig oder teilweise mit generativen KI-Systemen erstellt, erweitert oder bearbeitet worden sein. Auch klassische Bild- und Videobearbeitung kann mit KI-gestützten Assistenzfunktionen erfolgt sein.

Bei Konzeption, Erstellung, Bearbeitung oder Qualitätsverbesserung kamen unter anderem Codex, GPT, Seedance, Kling und Topaz zum Einsatz. Die Aufzählung beschreibt die verwendete Werkzeugkette insgesamt; sie bedeutet nicht, dass jede einzelne Datei mit jedem dieser Dienste bearbeitet wurde.

Logos, reine Navigationselemente und Rechtstexte sind von der pauschalen Medienkennzeichnung nicht automatisch erfasst. Die Rechtstexte wurden inhaltlich menschlich geprüft und unterliegen der redaktionellen Verantwortung der Betreiberin.

2. Wie wir kennzeichnen

Öffentliche Angebotsseiten zeigen bereits beim ersten Sichtkontakt einen dauerhaften Hinweis „KI-Hinweis: Bild & Video teils KI-erstellt“. Der Hinweis führt auf diese Erläuterung. Ergänzend enthält jede betroffene Seite eine maschinenlesbare Meta-Angabe und verweist auf ein öffentliches KI-Inhaltsmanifest.

Diese Website behandelt alle visuellen Angebotsmedien vorsorglich als potenziell KI-unterstützt, solange das interne Medienregister nicht für jede einzelne Datei eine abweichende, belegbare Herkunft ausweist.

Die HTML-Metadaten ersetzen keine standardisierten Herkunftsnachweise wie Content Credentials/C2PA. Enthält eine Originaldatei solche Nachweise, sollen sie bei Export, Komprimierung und Veröffentlichung erhalten bleiben.

3. Darstellung und Wirklichkeit

KI-erstellte oder KI-bearbeitete Medien dienen der Illustration und atmosphärischen Darstellung. Details wie Farben, Pflanzen, Wetter, Beleuchtung, Personen, Speisen, Fahrradausstattung, Bahnverlauf oder räumliche Anordnung können von der tatsächlichen Situation abweichen.

Verbindlich sind die tatsächlichen Gegebenheiten, Preise, Verfügbarkeiten und Leistungen vor Ort beziehungsweise eine konkrete individuelle Vereinbarung. Eine KI-Kennzeichnung erlaubt keine sachlich falsche Werbung. Produkt-, Preis- und Leistungsangaben werden deshalb unabhängig von der Kennzeichnung auf Richtigkeit geprüft.

4. Menschliche Prüfung und Verantwortung

Veröffentlichte Texte und Medien werden vor ihrer Freigabe durch einen Menschen geprüft. Die Betreiberin entscheidet über Auswahl, Aussage, Gestaltung und Veröffentlichung und trägt die redaktionelle Verantwortung. KI-Ausgaben werden nicht ungeprüft als Tatsachenbehauptungen veröffentlicht.

Es kommen auf dieser Website keine Chatbots, KI-Avatare, Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung zum Einsatz.

5. Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte

Die Betreiberin prüft vor Veröffentlichung, ob erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen, Nutzungsrechte an Ausgangsmaterial, kommerzielle Nutzungsrechte der eingesetzten KI-Dienste sowie Marken-, Design- und Produktrechte vorliegen. Bei erkennbaren Kindern oder Jugendlichen ist eine besonders sorgfältige Freigabe durch die Sorgeberechtigten erforderlich.

Für jedes wesentliche Medium sollen Originaldatei, Erstellungsdatum, verwendeter Dienst, Lizenzstand, menschliche Bearbeitung, abgebildete reale Bezugspunkte und Freigaben nachvollziehbar dokumentiert werden.

6. Zeitlicher Rahmen des EU AI Act

Die Transparenzpflichten des Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 gelten ab dem 2. August 2026. Nach den Leitlinien der Europäischen Kommission müssen Deepfakes spätestens beim ersten Kontakt klar und wahrnehmbar offengelegt werden. Als Deepfake gelten KI-erstellte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden oder plausibel bestehenden Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich authentisch wirken können.

Für Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, sieht die aktuelle Kommissionsauslegung keine rückwirkende Kennzeichnungspflicht vor. Wir kennzeichnen sie dennoch vorsorglich, weil die Website reale Personen, Produkte, Orte oder Anlagen zeigen kann und außerdem das allgemeine Irreführungsverbot gilt.

7. Fragen oder Hinweise

Wenn Sie eine Darstellung für missverständlich halten, eine fehlerhafte Kennzeichnung feststellen oder Rechte an einem Inhalt geltend machen möchten, kontaktieren Sie bitte die im Impressum genannte Betreiberin.

Aktueller Rechtsstand ab 2. August 2026

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung gelten ab dem 2. August 2026. Nicht jeder Einsatz von KI löst automatisch eine Kennzeichnungspflicht aus. Klar offenzulegen sind insbesondere KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen merklich ähneln und fälschlich echt erscheinen könnten.

Flößergolf weist deshalb bereits beim ersten Sichtkontakt darauf hin, dass Bild- und Videomaterial vollständig KI-generiert oder KI-bearbeitet sein kann. Soweit ein einzelner Inhalt den Eindruck einer dokumentarisch echten Aufnahme erwecken könnte, ist zusätzlich eine kontextbezogene Kennzeichnung direkt am Inhalt vorgesehen.

KI-unterstützte Texte werden vor der Veröffentlichung durch die Schönhaar & Maier GbR menschlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung verbleibt bei der Betreiberin.

  • EU-Leitlinien zu den Transparenzpflichten
  • Frei verwendbare EU-Kennzeichnungssymbole
Schönhaar & Maier GbR
Startseite Impressum Datenschutz